Disziplinarverfahren gegen AfD-Landratskandidat Uwe Arendt eingeleitet

Foto: Uwe Arendt stellt sich in einem Video auf seinem YouTube-Kanal als Landratskandidat vor (Screenshot).© Uwe Arendt YouTube Kanal


Die Polizei-Inspektion Halle ermittelt gegen Uwe Arendt, den AfD-Kandidaten für das Landratsamt im Saalekreis. Der Vorwurf: Während einer monatelangen Krankschreibung soll der Kriminalhauptkommissar Wahlkampf gemacht und als DJ aufgelegt haben.


Merseburg, 23. Mai 2026 – Disziplinarverfahren gegen Uwe Arendt: Die Polizei-Inspektion Halle prüft, ob der AfD-Kandidat für das Landratsamt im Saalekreis während einer monatelangen Krankschreibung seine Dienstpflichten verletzt hat. Der 58 Jahre alte Kriminalhauptkommissar soll trotz Krankmeldung Dinge getan haben, die ihm als Beamter nicht erlaubt gewesen seien. Darüber berichtet die in Halle und dem Saalekreis erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (MZ) in ihrer Samstagausgabe.

Aus der Verfügung zur Einleitung des Verfahrens, aus der die Zeitung zitiert, geht hervor, dass Arendt von Ende Juli des vergangenen Jahres bis Mitte April krankgeschrieben war. Politisch ruhen ließ er die Zeit aber nicht. In den Monaten seiner Krankschreibung sei er als Kreistagsmitglied und Merseburger Stadtrat bei 15 Sitzungen erschienen. Dazu kamen Wahlkampftermine: ein „Triell“ mit Mitbewerbern Ende März, ein Merseburger Wahlforum Anfang April. Auch bei Veranstaltungen im Kreis habe er sich gezeigt, davon Videos in sozialen Netzwerken verbreitet und in eigenen Beiträgen für sich geworben. Die Verfügung führe 20 solcher Beiträge auf. In einem davon wirbt der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Ulrich Siegmund, mit Verweis auf Arendts Beruf für ihn: „Uwe Arendt ist Polizeibeamter. Und genau deswegen brauchen wir seine Erfahrung auch in der Politik.“

Auch eine Nebentätigkeit als DJ steht im Fokus

Ein zweiter Punkt betrifft eine Nebentätigkeit. Arendt legt nach Angaben der Zeitung als „DJ Eddy“ bei Festen in der Region auf; bei der Polizei in Halle kümmere er sich nach eigener Aussage vor allem um Einbrüche und Diebstähle. In einem Video habe er einen Auftritt bei einer Osterveranstaltung in Merseburg angekündigt. Ob es dazu kam, werde nun geprüft. Genehmigt hatte ihm der Dienstherr die Nebentätigkeit zwar bereits 2017. Damals sei ihm laut Verfügung aber zugleich beschieden worden: „Rein vorsorglich untersage ich Ihnen die Ausübung der Nebentätigkeit für den Fall einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit (Erkrankung).“

Geprüft werde nun, ob Arendt gegen diese Anordnung verstoßen und mit seinem Verhalten zugleich seine beamtenrechtlichen Pflichten zur Gesunderhaltung sowie zu „achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“ auch außerhalb des Dienstes verletzt und damit ein Dienstvergehen begangen habe. Gegenüber der MZ äußerte sich Arendt knapp: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Das Landesinnenministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern; Sprecherin Patricia Blei verwies auf „schutzwürdige Interessen des Beamten“.

Ein Gerichtsurteil von 2013 setzt den Maßstab

Den Hintergrund bilden die Pflichten, die das Beamtenrecht im Krankheitsfall vorsieht. Wer im öffentlichen Dienst steht, soll seine Freizeit nicht so gestalten, dass die Arbeitskraft darunter leidet. Bei einer Krankschreibung kommt hinzu: Der Beamte muss alles tun, um wieder gesund zu werden, und alles lassen, was die Genesung bremst. 2013 urteilte das Bundesverwaltungsgericht über einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, dass ein langzeitkranker Beamter seine Wohlverhaltenspflicht verletze, wenn er parallel Wahlkampf betreibe. Das Gericht sah einen Widerspruch darin, dem Dienst monate- oder jahrelang krankheitsbedingt fernzubleiben und sich gleichzeitig einem fordernden Bürgermeisteramt gewachsen zu fühlen.

Quelle: Original-Content von der Mitteldeutschen Zeitung, übermittelt durch news aktuell. Der vorliegende Beitrag wurde von der Redaktion Merseblatt.de redaktionell bearbeitet und neu formuliert.

Enrico Sempert

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One thought on “Disziplinarverfahren gegen AfD-Landratskandidat Uwe Arendt eingeleitet

  1. Ich wähle ihn! Es gilt die Unschulsvermutung solange bis das Gegenteil bewiesen ist. Bühligen, Kunert, Gatzlaff, Müller- Bahr ff. Die Hoffnung auf eine loyale Führung stirbt zuletzt.

  2. Ich möchte hier noch ergänzen, dass bei Gatzlaff die Mitarbeiter aussagen mussten. Aber die wenigsten haben haben sich getraut, weil Sie damit rechnen mussten, das der wiederkommt. Und so war es. Müller Bahr kein Stück besser. Der sorgt dafür das alles sofort im Keim erstickt wird was hochkommt.

  3. Erst mal muss eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Sehen Sie sich mal den Bürgermeister Gatzlaff an. Wegen Formfehlern konnte ihm nichts nachgewiesen werden. Und unschuldig ist er nicht. Zu feige um in der Öffentlichkeit darüber zu reden. Oder Müller Bahr — worüber hier schon hinweggesehen wurde, von unserem Stadtrat, Kollegen u. a. um nicht wieder negative Schlagzeilen in der Stadt zu erhalten. Der ist CDU Mitglied. Also hier mal die Kirche im Dorf lassen.

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