Foto: Wasser aus einem Gartenschlauch © skuji/depositphotos
Wer im Sommer den Garten aus dem eigenen Brunnen wässert, muss im Saalekreis von Dienstag an umdenken. Der Landkreis untersagt die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und schränkt die Brunnennutzung stark ein.
Merseburg, 7. Juli 2026 – Wer im Saalekreis in den kommenden Wochen den Rasen sprengen oder Beete gießen möchte, muss zurückstecken. An diesem Dienstag tritt im Landkreis eine Allgemeinverfügung in Kraft. Sie untersagt die Wasserentnahme aus Seen, Teichen, Flüssen und Bächen. Auch wer einen Brunnen betreibt, muss auf die Uhr achten. Zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends bleiben die Pumpen für Grünflächen und Sportanlagen aus. Das gilt für die Stadt ebenso wie für den privaten Garten. Die Regelung läuft zunächst bis zum 30. September.
Grundwasserspiegel im ganzen Land unter Druck
Die Pegel im Saalekreis sinken seit Jahren, so die Kreisverwaltung. Mehrere trockene Sommer hintereinander hätten den Grund- und Oberflächengewässern keine Erholungspause gelassen. Nicht nur Ackerflächen, Bäume und Nutzpflanzen litten darunter, sondern auch Tiere und Pflanzen in und an den Bächen und Seen.
Die Kreisverwaltung verweist zudem auf eine Überblicksstudie (KLICK) aus dem vergangenen Jahr. Das Frankfurter Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) hatte sie im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erstellt. Sachsen-Anhalt zähle darin zu den besonders belasteten Regionen.
Sonderregeln für Land- und Forstwirtschaft
Auch bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse ruhen vorerst. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die auf die Beregnung ihrer Flächen angewiesen sind, gelten eigene Regeln.
Die Einzelheiten finden sich im Text der Verordnung. Wer aus triftigem Grund weiter Wasser entnehmen muss, kann bei der Unteren Wasserbehörde eine schriftliche Ausnahme beantragen. Die vollständige Fassung der Allgemeinverfügung stellt der Landkreis zum Herunterladen bereit.







