Foto: Die Bürgermeister und Oberbürgermeister der Städte © Landkreis Saalekreis
Wohin mit den Altkleidern, wenn sich die Sammler zurückziehen? Und wie lassen sich Kitas im Landkreis künftig vergleichbar bewerten? Die Bürgermeister des Saalekreises diskutierten in Spergau.
Spergau, 1. Mai 2026 – Vermüllte Containerstandorte, ein neues Gesetz zu Abgaben für Windkraft- und Solaranlagen und die Frage, wie sich Kindertagesstätten im Landkreis künftig vergleichbar bewerten lassen – die Themen bei der 30. Bürgermeisterberatung des Saalekreises hatten es am Mittwoch in sich. Landrat Hartmut Handschak (parteilos) begrüßte die Bürgermeister und Oberbürgermeister in der Jahrhunderthalle Spergau, Gastgeber war Leunas Bürgermeister Michael Bedla.
Textilberge neben Sammelcontainern
Was viele Gemeinden im Saalekreis seit Langem umtreibt, stand gleich als erstes auf der Tagesordnung: die Vermüllung an Standorten von Altkleider-Sammelcontainern. Textilabfälle werden dort vor Ort sortiert, Unbrauchbares einfach liegen gelassen, weil Container teilweise unregelmäßig entleert werden. Dr. Steffen Koch, Amtsleiter im Umweltamt, informierte sich zur aktuellen Lage in den Städten und Gemeinden und gab Auskunft zu rechtlichen Schritten bei wiederholter Nicht-Leerung. Zugleich machte er auf die andere Seite des Problems aufmerksam: Weil die Preise für Altkleider verfallen, ziehen sich immer mehr Sammler zurück und geben Standorte auf. Der Landkreis steuert bereits gegen. Seit dem 1. Januar 2025 können Altkleider auf den Wertstoffhöfen in Beuna, Querfurt, Oppin und Teutschenthal abgegeben werden. Seit April 2026 bietet die Entsorgungsgesellschaft Saalekreis (EGS) darüber hinaus feste Sammeltermine in vier Querfurter Ortsteilen an – analog dem Schadstoffmobil. Sollten sich die Standorte gewerblicher und gemeinnütziger Sammler weiter reduzieren, bestehe die Option, dieses Angebot auszubauen. Die Kosten werden über die Abfallentsorgungsgebühren gedeckt.
Windkraft und Solar: Abgaben für Gemeinden
In einem weiteren Punkt stellte das Umweltamt das seit September 2025 geltende Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau erneuerbarer Energien vor. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt sowie von PV-Freiflächenanlagen, für die Dauer des Betriebs eine angemessene Abgabe an die anspruchsberechtigten Gemeinden zu zahlen. Bürgerenergiegesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen davon ausgenommen werden. Die Gemeinden dürfen die Einnahmen etwa für kommunale Veranstaltungen, soziale Aktivitäten, Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen oder die Aufwertung des Ortsbildes und der Infrastruktur verwenden.
Kita-Index soll Planung erleichtern
Über die Herausforderungen der Kita-Bedarfsplanung informierte das Jugendamt. Der demografische Wandel mit regional sinkenden, andernorts aber auch steigenden Kinderzahlen, der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich und knappe kommunale Haushalte – all das macht die Planung komplex. Mit einem neuen Kita-Index will der Landkreis eine transparente Grundlage schaffen, um Kindertagesstätten objektiv und vergleichbar zu bewerten, Unterstützungsbedarf zu erkennen und Förderanträge sowie Investitionsentscheidungen besser vorzubereiten.





