Stadtrat bestätigt Pause beim Solarpark Merseburg-Nord

Foto: Protestbanner gegen den Solarpark © Enrico Sempert


Der geplante Solarpark im Norden Merseburgs beschäftigte erneut den Stadtrat. Nach einer kontroversen Debatte bestätigte das Gremium die Ruhendstellung des Bebauungsplanverfahrens – eine Veränderungssperre fand dagegen keine Mehrheit.


Merseburg, 09.03.2026 – Der geplante Solarpark im Bereich Merseburg-Nord war erneut Thema in der 10. Sitzung des Stadtrates am 05.03.2026. Rund 30 Bürger aus Freiimfelde waren erneut im Sitzungssaal des Alten Rathauses anwesend und verfolgten die Debatte im Stadtrat mit.

Nachdem der Hauptausschuss bereits Ende Februar eine Ruhendstellung des Bebauungsplanverfahrens empfohlen hatte, bestätigte der Stadtrat diese Entscheidung nun einstimmig. Damit wird das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 70 „Sondergebiet Solarpark Merseburg Nord“ vorerst nicht weitergeführt.

Bereits zuvor hatte der Hauptausschuss dem Antrag der Fraktionen von CDU, SPD/Bündnisgrüne, Linke und FDP zugestimmt, das Verfahren zunächst auszusetzen. Hintergrund ist das große öffentliche Interesse an dem Vorhaben sowie der Bürgerprotest in Freiimfelde. (Entscheidung im Hauptausschuss)

Antrag wird erneut erläutert

CDU-Fraktionsvorsitzender Matthias Kreisel stellte den gemeinsamen Antrag im Stadtrat noch einmal vor und verlas dessen Inhalt. Die Ruhendstellung solle Raum schaffen, um die Situation noch einmal umfassend zu prüfen und mögliche Alternativen für die betroffene Fläche zu betrachten.

Kreisel verwies dabei erneut auf die zahlreichen Gespräche, Diskussionsrunden und Treffen mit Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Wochen. Dem großen Interesse der Bevölkerung solle mit der Entscheidung Rechnung getragen werden.

Streit über mögliche Veränderungssperre

Im Verlauf der Debatte brachte AfD-Stadtrat Wald einen Änderungsantrag ein. Er argumentierte, dass eine bloße Ruhendstellung rechtlich wenig bewirken könne. Seiner Ansicht nach könne der Investor trotz der kommunalen Entscheidung weiterhin einen Bauantrag beim Landkreis stellen.

Als Alternative schlug er daher eine Veränderungssperre vor. Diese könne verhindern, dass während der politischen Diskussion Fakten geschaffen würden.

Dem widersprach der SPD/Bündnisgrüne-Fraktionsvorsitzende Dr. Steffen Eichner. Eine Veränderungssperre sei in der aktuellen Situation kein geeignetes Mittel. Zudem bestehe bereits ein Bebauungsplan für das Gebiet, sodass eine solche Maßnahme die Situation eher verfestigen würde, statt neue Lösungen zu ermöglichen.

Auch Kreisel erklärte, dass eine Veränderungssperre formal nicht möglich sei. Dafür wäre zunächst eine entsprechende Satzung erforderlich.

Oberbürgermeister: „Heute nicht möglich“

Oberbürgermeister Sebastian Müller-Bahr (CDU) bestätigte diese Einschätzung. Eine Veränderungssperre könne nicht kurzfristig beschlossen werden, da dafür eine ausgearbeitete Satzung notwendig sei. Ohne eine solche Grundlage sei ein entsprechender Beschluss rechtlich nicht wirksam.

Er warnte zudem davor, vorschnell Entscheidungen zu treffen. Die Situation sei komplex, eine einfache Lösung gebe es nicht.

Als zeitlichen Rahmen für die angekündigte Prüfung nannte der Oberbürgermeister den 25. August. Bis dahin solle die Verwaltung mögliche Optionen für die weitere Entwicklung des Gebietes prüfen.

Kritik und politische Vorwürfe

Aus den Reihen der AfD erneuerte Stadträtin Manuela Krause den Vorwurf, bei der Ruhendstellung könne es sich um eine Verzögerungstaktik im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen handeln.

Dieser Darstellung widersprach Dr. Eichner deutlich. Die Diskussion habe nichts mit Wahlterminen zu tun. Vielmehr wolle man die Anliegen der Bürger ernst nehmen und sie in den weiteren Prozess einbeziehen – und das ganz unpopulistisch.

Auch Die Linke-Fraktionsvorsitzender Michael Finger betonte, dass die Fraktionen inhaltlich gar nicht so weit auseinanderlägen. Ziel sei es, gemeinsam mit den Bürgern nach Lösungen zu suchen. Eine Veränderungssperre würde jedoch genau diese Flexibilität einschränken.

Der Änderungsantrag der AfD zur Einführung einer Veränderungssperre fand daher erwartungsgemäß keine Mehrheit. In der Abstimmung votierten 18 Stadträte dagegen, 14 dafür, bei drei Enthaltungen.

Warum lehnte der Stadtrat eine Veränderungssperre ab?

Im Stadtrat wurde vorgeschlagen, eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Eine solche Maßnahme kann Bauvorhaben vorübergehend stoppen, wenn sie die städtebauliche Planung einer Kommune gefährden könnten.

Oberbürgermeister Sebastian Müller-Bahr (CDU) erklärte in der Sitzung, dass eine Veränderungssperre an diesem Abend nicht beschlossen werden könne. Voraussetzung dafür wäre eine entsprechende Satzung. Eine solche liege derzeit jedoch nicht vor.

Was ist eine Veränderungssperre?

Eine Veränderungssperre ist ein Instrument des Bauplanungsrechts. Gemeinden können damit Bauvorhaben vorübergehend stoppen, um ihre städtebauliche Planung zu sichern (§ 14 BauGB).

Sie wird als Satzung beschlossen (§ 16 BauGB) und setzt voraus, dass bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und öffentlich bekannt gemacht wurde. Außerdem muss ein konkretes Planungskonzept bestehen.

Aber eine Veränderungssperre darf nicht lediglich dazu dienen, Zeit für neue Planungen zu gewinnen. Darauf hat schon das Bundesverwaltungsgericht hingewiesen. Sperren dürfen keine „Denkzeit“ schaffen. (BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 – 4 CN 16/03).

Einstimmige Entscheidung

Der Stadtrat bestätigte anschließend einstimmig den Antrag zur Ruhendstellung des Bebauungsplanverfahrens für den geplanten Solarpark Merseburg-Nord.

Bis zum 25. August soll die Stadtverwaltung nun prüfen, welche alternativen Entwicklungsmöglichkeiten für die Fläche bestehen. Auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen in den weiteren Prozess einzubringen.

YouTube player

Das Video wird von Merseburg-Report zur Verfügung gestellt. In der Merseblatt APP ist das momentan nicht abspielbar. Zum Video auf Youtube

Enrico Sempert

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