Personalausweis und Reisepass: Wichtige Neuerungen ab 1. Mai 2025

Merseburg, 25.04.2025 – Ab Mai 2025 ändern sich wichtige Vorschriften für den Personalausweis und Reisepass in Merseburg. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf neue Gebühren, Fristen und Dokumente einstellen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Beantragung in Merseburg.

Personalausweis und Reisepass in Merseburg: Änderungen ab Mai 2025.

Ab dem 1. Mai 2025 ändern sich die Anforderungen für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Dokumenten in Merseburg:

Wichtig:
Biometrische Lichtbilder dürfen nur noch auf zwei Arten eingereicht werden:

  • Aufnahme direkt am Ausweisterminal vor Ort
  • Aufnahme durch einen lizenzierten Fotografen mit Übergabe eines Data-Matrix-Codes (ähnlich einem QR-Code)

Gedruckte Passfotos werden nicht mehr akzeptiert!


Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (auch für Minderjährige)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit (nach Art. 116 GG)
  • Hauptwohnsitz in Merseburg

Benötigte Unterlagen:

  • Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
  • Aktuelles biometrisches Passbild oder Aufnahme am Terminal
  • Gültiges altes Ausweisdokument (falls vorhanden)

Fristen für den Personalausweis und Reisepass in Merseburg

  • Nach vollständiger Antragstellung wird Ihr Antrag sofort an die Bundesdruckerei übermittelt.
  • Bearbeitungszeiten können je nach Dokument variieren.

Besonderheiten bei Minderjährigen:

  • Beide Sorgeberechtigte müssen zustimmen.
  • Bei Antragstellung durch nur einen Sorgeberechtigten: Vorlage einer Zustimmungserklärung und Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des anderen Elternteils.
  • Bei verstorbenem Elternteil: Sterbeurkunde notwendig.

Wichtiger Hinweis ab 16:

  • Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht.
  • Auch ein gültiger Reisepass erfüllt die Ausweispflicht.
  • Antragstellung durch Minderjährige allein ist etwa 3 Wochen vor dem 16. Geburtstag möglich, Aushändigung aber erst nach dem Geburtstag.

Für Reisepässe gilt:
Bis zum 18. Lebensjahr ist weiterhin die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.


Abholung und Gebühren

  • Online-Abfrage zur Abholung möglich (Dokumentennummer erforderlich).

Kosten:

  • Personalausweis: 37,00 € (bis 24 Jahre: 22,80 €)
  • Reisepass: 70,00 € (bis 24 Jahre: 37,50 €)

Weitere Informationen zum neuen Verfahren für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern.

Quelle: Mitteilung der Stadt Merseburg

Foto: Symbolfoto-Fotomontage

Enrico Sempert

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