50.000 Euro für eine mobile Netzersatzanlage der Feuerwehr in Bad Lauchstädt

Foto: Symbolbild – © MBStudio/depositphotos


Die Freiwillige Feuerwehr Bad Lauchstädt erhält 50.000 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur. Innenministerin Zieschang übergab den Bescheid am Donnerstag – das Geld ist für eine mobile Netzersatzanlage bestimmt, mit der die Wehr im Katastrophenfall unabhängig vom Stromnetz arbeiten kann.


Bad Lauchstädt, 8. August 2026 – Wenn in der Region länger der Strom ausfällt, kann die Freiwillige Feuerwehr Bad Lauchstädt bald mit einem eigenen Aggregat anrücken und Einsatzstellen oder Notunterkünfte selbst versorgen. Innenministerin Tamara Zieschang übergab dafür am Donnerstag einen Fördermittelbescheid über 50.000 Euro. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen Infrastruktur, mit dem das Land seit März kleinere Brandschutz-Vorhaben in den Gemeinden bezuschusst.

„Die neue Netzersatzanlage macht die Freiwillige Feuerwehr Bad Lauchstädt noch krisenfester“, sagte Zieschang. Sie sichere die Stromversorgung im Ernstfall und verbessere die Vorsorge für Krisen- und Katastrophenlagen. Das Land werde Investitionen in den Brand- und Katastrophenschutz auch künftig bestmöglich unterstützen.

Bad Lauchstädt ist nicht der einzige Ort, der von dem Programm profitiert. 19 Gemeinden hatten laut Innenministerium bis Anfang August bereits eine Bewilligung in der Tasche, elf weitere Anträge liegen zur Prüfung vor. Insgesamt geht es um Investitionen von rund 4,5 Millionen Euro, das Land steuert davon knapp 1,5 Millionen bei. Zu den bewilligten Vorhaben zählen Mannschaftstransportwagen, eine neue Bekleidungskammer und weitere mobile Netzersatzanlagen wie die für Bad Lauchstädt.

Die Auflagen sind eng. Nur finanzschwache Einheits- oder Verbandsgemeinden dürfen einen Antrag stellen, und jede Kommune bekommt Geld für höchstens ein Vorhaben.

Der Zuschuss ist ein Festbetrag von 50.000 Euro, unabhängig davon, wie teuer das Projekt am Ende ausfällt – die Gesamtkosten müssen aber ebenfalls mindestens 50.000 Euro erreichen, sonst fällt die Maßnahme durchs Raster. Begonnen sein darf sie frühestens ab dem 1. Januar 2025. Fünf Millionen Euro hat das Land für 2026 im Topf. Rein rechnerisch reicht das für rund 100 Wehren.

Enrico Sempert

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