
Merseburg, 28.03.2025 – Am frühen Abend wurde in der Straße des Friedens eine 22-jährige Merseburgerin von der Polizei angehalten, während sie mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass am Elektrokleinstfahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war.
Nach erfolgter Belehrung gab die junge Frau an, dass sie den E-Scooter erst kürzlich erworben habe und nicht wusste, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Die Polizei fertigte daraufhin eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Merseblatt-Tipp: E-Scooter, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreichen, unterliegen der Versicherungspflicht. Das Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und das entsprechende Kennzeichen sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Unwissenheit schützt in solchen Fällen nicht vor Strafe.